Viel Interesse am Vortrag über Vorsorgevollmacht,
Patientenverfügung und Testament.

Rund 30 interessierte Besucherinnen und Besucher füllten dieser Tage den großen Saal des Bürger-Treffs als Rainer
Weißer von der Betreuungsbehörde des Landratsamtes zu einem Thema sprach, das viele betrifft, aber oft aufgeschoben wird: die rechtliche Vorsorge für Krankheit und Alter.
In seinem gut verständlichen Vortrag erklärte Herr Weißer die Unterschiede und Zusammenhänge zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung – Dokumente, die es ermöglichen, im Fall von Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit selbstbestimmt zu bleiben.

Bericht Vorsorge 05.2025

„Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?“ – diese Frage stand im Mittelpunkt des Abends. Herr Weißer betonte, dass es ein Irrglaube sei, dass Ehepartner oder Kinder automatisch Entscheidungen treffen dürften. „Ohne eine schriftliche Vollmacht muss das Gericht einen Betreuer bestellen – und das kann auch ein Fremder sein.“
Die Vorsorgevollmacht erlaubt es, eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bevollmächtigen, rechtliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Patientenverfügung hingegen legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall
gewünscht oder abgelehnt werden – insbesondere in Situationen, in denen keine Aussicht auf Heilung mehr besteht.
Für persönliche Anliegen kann das Servicetelefon der Betreuungsbehörde im Landratsamt
unter 07141-144-2464 angerufen und ein kostenloser Beratungstermin vereinbart werden.

 

Text: Elke Ehler-Berg
Fotos: Albert Arning