Vortrag E-Rezept Zuhörer

Drei Wege zur Einlösung des E-Rezepts

Sehr gut besuchter Vortrag von Apothekerin Alexie Messirek im Bürger-Treff.

Der Vortrag zum E-Rezept ist beim Vaihinger Bürger-Treff zum Volltreffer geworden. Über 60 Gäste ließen sich am 26. Jnauar beim Angebot des Computer-Stammtischs von Apothekerin Alexie Messirek auf den Stand der Dinge bringen, stellten viele Fragen und bekamen vermittelt, dass das Thema kein Buch mit sieben Siegeln sein muss.

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente bei den gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend. Private Kassen hinken nach Erfahrung der Apothekerin etwas hinterher. Das bisherige rosa-farbene Papierrezept hat ausgedient. Für Patientinnen und Patienten soll die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis bringen. Noch nicht eingeschlossen sind aktuell Betäubungsmittel sowie Hilfs- und Heilmittel (schrittweise ab 2025 vorgesehen). Für die Einlösung bei der Apotheke haben die Versicherten drei Optionen: per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), mit dem Papierausdruck oder über eine App.

Frau Messirek
Apothekerin Alexie Messirek

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente bei den gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend. Private Kassen hinken nach Erfahrung der Apothekerin etwas hinterher. Das bisherige rosa-farbene Papierrezept hat ausgedient. Für Patientinnen und Patienten soll die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis bringen. Noch nicht eingeschlossen sind aktuell Betäubungsmittel sowie Hilfs- und Heilmittel (schrittweise ab 2025 vorgesehen). Für die Einlösung bei der Apotheke haben die Versicherten drei Optionen: per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), mit dem Papierausdruck oder über eine App.

Das elektronische Rezept wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt digital erstellt, signiert und auf einen Server der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz gematik, übertragen. Anschließend können Patientinnen und Patienten es in der Apotheke ihrer Wahl einlösen. In der Hoffnung, dass es in der Praxis zeitnah signiert worden ist. Dafür gibt es verschiedene Schlüssel:

Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der eGK in das Kartenlesegerät der Apotheke. Dort werden die Rezepte abgerufen und eingelöst. Für die Nutzung ist keine PIN nötig. Alexie Messirek: „Aber denken Sie daran, Ihre Karte wieder mitzunehmen, nicht dass sie sich bei uns stapeln. Im alten System ging das blind wie im Schlaf…“ Der Hinweis dazu: die Gesundheitskarte muss NFC-fähig sein. Darunter versteht man Nahfeldkommunikation (Near Field Communication), einem internationaler Übertragungsstandard zum drahtlosen Austausch von Daten. Zu erkennen ist das auf der Karte mit einem Sende-Symbol und einer sechsstelligen Nummer.
Versicherte können sich zur Nutzung des E-Rezepts in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck geben lassen. Anstatt eines rosafarbenen Rezepts erhalten Patientinnen und Patienten dann einen Ausdruck mit Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.
Der dritte Schlüssel ist die Anmeldung in der App (herunterzuladen in den gängigen App Stores sowie auf der gematik-Webseite), was nach Einschätzung von Alexie Messirek „etwas kniffelig“ ist. Benötigt wird die NFC-fähige eGK und eine PIN (zu beantragen bei der zuständigen Krankenkasse) oder eine Ident-App der Kasse. Der PIN darf nur über ein sicheres Verfahren übermittelt werden. Anschließend können E-Rezepte mit der App digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke (mit dem Rezeptcode) vorgezeigt werden. Im Gegensatz zur Einlösung über die Gesundheitskarte sind auf der App die verordneten Medikamente sichtbar. Möglich ist zudem eine Familien-App.

„Scheuen Sie sich nicht, in den Apotheken nachzufragen, wenn Sie Probleme haben. Wir helfen gerne“, war die Aufmunterung von Alexie Messirek.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept

Vortrag E-Rezept

Text und Fotos: Albert Arning